Sachverständigen Leistungen
Kann die Verkehrssicherheit im Rahmen einer Baumkontrolle nicht abschließend festgestellt werden, sind eingehende Untersuchungen notwendig. Dabei wenden wir nur minimal invasive Verfahren nach dem Stand der Technik und Forschung an. Art und Umfang der technischen Untersuchung hängt von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Gerne beraten wir Sie dazu und erstellen ein unverbindliches Angebot.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Intensive
Inaugenscheinnahme
Sichtbare Defekte können häufig durch eine intensive Inaugenscheinnahme mit einfachen Hilfsmitteln eingeordnet und abgeschätzt werden. Die statische integrierte Abschätzung hilft die gefunden Defekte in Bezug auf die Bruchsicherheit eines Baumes fachlich fundiert zu bewerten. Anschließende werden, wenn nötig, Maßnahmenempfehlungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gegeben.
Zugversuch
Bei einem Zugversuch wird eine definierte Windersatzlast in den Baum eingebracht und dessen Reaktionen darauf mit hochsensiblen Neigungs- und Dehnungssensoren gemessen. Die anschließende Auswertung und Windlastanalyse ermitteln für den gemessen Baum und Standort die Stand- und Bruchsicherheit. Damit ist der Zugversuch die einzige Methodik belastbare Aussagen zur Standsicherheit von Bäumen zu treffen.


Weitere Sachverständigen Leistungen
Baumschutzfachliche
Baubegleitung
Bautätigkeiten im Umfeld von Bäumen führen häufig zu umfassenden Schäden. Verletzungen im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich beeinträchtigen die Lebenserwartung und können sich sogar direkt auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Deshalb sollte bereits während der Planungsphase von Bauprojekten der Baumschutz mitgedacht und geplant werden. Sind dennoch Arbeiten im direkten Baumumfeld durchzuführen, sollten diese von fachkundigen Personen beaufsichtigt und dokumentiert werden.
Gehölzwertermittlung
Wird ein Baum durch Schäden beeinträchtigt oder zerstört, kann der dadurch entstandene Schaden für die Baumbesitzenden nach der Methode KOCH errechnet werden.
Die Schadensursachen können KFZ-Unfällen, Baumaßnahmen oder auch unsachgemäßen Baumpflegemaßnahmen sein.
Die Gehölzwertermittlung berücksichtigt dabei unter anderen den Funktionsverlust des Gehölzes, die Pflanz- und Herstellungskosten sowie die Zinskosten.